(29.04.2010 23:56)bertel schrieb: [ -> ]...
Deine Frage passt sehr gut zu einer im Moment sehr aktuellen Diskussion, die bei uns in Deutschland geführt wird. Wenn es dir recht ist, übertrage ich deine Frage auf deutsche Verhältnisse.
Doch bevor ich darauf näher eingehe, möchte ich zum besseren Verständnis unser Deutsches Reviersystem etwas näher vorstellen.
Ich gehe dabei nicht ganz bis ins letzte Detail, damit es allgemein verständlicher bleibt.
Bei uns in Deutschland ist das Jagdrecht unmittelbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden.
Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer der Inhaber des Jagdrechtes ist.
Die Grundstückseigentümer sind als Gemeinschaft in einer sogen. Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen, deren Fläche wenigstens die im jeweiligen Landesjagdgesetz vorgeschriebene Mindestgröße haben muss.
Aus dem Grund spricht man von einer Genossenschafts- bzw. Gemeinschaftsjagd.
Die Jagdgenossen könen für sich entscheiden ob:
- sie ihr Jagdrecht selbst ausüben wollen.
- sie ihr Jagdrecht vergeben (verpachten) wollen.
- sie ihr Jagdrecht ruhen lassen wollen.
Dazu bedarf es einer Entscheidung, die per Abstimmung in der Jagdgenossenschaftversammlung gefällt wird. Dabei werden Flächen und Stimmen in einen bestimmten Verhältnis gezählt.
Ausnahme zur Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft ist der Eigenjagdbesitzer, der wenigstens die im jeweiligen Landesjagdgesetz vorgeschriebene Fläche für Eigenjagd als Eigentümer eingetragen haben muss.
In meinen weitern Ausführungen bleibe ich bei den Jagdgenossen. Die repräsentieren in Deutschland die größte bejagbare Fläche.
Im Normalfall werden sich die Jagdgenossen dazu entscheiden, ihr Jagdrecht an einen Jagdausübungsberechtigten zu vergeben. Dieser Jagdausübungsberechtigte (= Jäger) pachtet von den Jagdgenossen das Jagdrecht ab. Und zwar wenigstens (in der 1. Periode) für 9 Jahre für ein Niederwildrevier oder für 12 Jahre für ein Hochwildrevier.
Der Vorteil vom Reviersystem ist die Kontiunierlichkeit und die sich für alle Beteiligten erwachsende Planbarkeit. Der Nachteil vom Reviersystem ist die relativ lange Vertragsbindung, die im Normalfall keine Ausstiegsklausel enthält.
(29.04.2010 23:56)bertel schrieb: [ -> ]Meinst Du sie sollten besser Lizenzen bzw. Patente verkaufen?
Es komt ganz darauf an, was der erklärte Wille der Mehrheit der Jagdgenossenschaft ist.
Wollen sie Wald mit Wild, dann hat ganz bestimmt das bewähre Reviersystem mit seinen Regelungen hinsichtlich des Wildschadens seine Vorteile.
Wollen sie Wald vor Wild, dann sind sie mit dem Lizensystem gut beraten.
Wobei das Lizensystem eben keine Kontinuierlichkeit und auch keine besondere Planbarkeit aufweist. Der Wildschaden ist ihr eigenes Risiko.
Nach wenigen Jahren wird es schwierig werden, Lizenzen für ausgeschossene Jagden an den Jäger zu bringen. Die Jagdgenossen müssen sich dann entweder selbst um den Wildschaden kümmern, oder jemanden anstellen, der das für sie erledigt.
Genau genommen, leistet der Jagdpächter einen Dienst an die Allgemeinheit. Zusätzlich bezahlt aus eigener Tasche für eine Dienstleistung, die er für Dritte ausführt.
Soweit dazu.