Hallo,
da sich ja hier soviele jagdausübende Personen derzeit befinden, bin ich froher Hoffnung, dass mir hier eine Frage beantwortet werden kann.
Wie habe ich hier diesen Abschnitt, bzgl. der Häher zu verstehen?
Zitat:Uhlenberg unterzeichnet neue Jagdzeiten-Verordnung
Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat die Jagdzeiten-Verordnung unterzeichnet, die zum 1. Dezember 2006 in Kraft tritt. Gegenüber der alten Regelung enthält die neue Verordnung eine Reihe von Änderungen: Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher werden zu jagdbarem Wild erklärt. Aaskrähen und Elstern erhalten eine reguläre Jagdzeit außerhalb der Fortpflanzungszeit, während der Eichelhäher ganzjährig geschont bleibt
Quelle:
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/ser...61130a.php
Grüße
Peter
Vorbehaltlich, der unterschiedlichen Landesjagdgesetze:
Das bedeutet, dass die erwähnten rabenartigen zu den dem Jagdrecht unterliegenden Wild zählt.
Zugleich wird festgeschrieben, dass der Eichelhäger trotz Jagdzeit ganzjährig zu schonen ist.
Meines Wissens gibt es in z.B. in Bayern eine Ausnahmeverordnung, dass der Eichelhäher trotz ganzjähriger
Schonzeit bejagdt werden darf.
Hi,
was für ein Schwachsinn. Man erklärt einen Vogel für die "Jagd freigegeben", aber er hat das ganze Jahr "Schonzeit".
Würde mich auch einmal interessieren, mit welchen Recht man beschliesst, ein Tier zur Jagd "freizugeben"!
Zudem auch noch nen Eichelhäher, der nun wirklich keinen Schaden anrichtet. Da war bestimmt nen Jäger am Werk, der sich geärgert hat, weil ein Häher kurz vorm Schuss, einen kleinen Warnschrei abgelassen hat und anschliessend den Jäger auch noch ausgelacht hat. Warum heisst der Vogel wohl auch Wächter des Waldes.
Grüße
Peter
@ campy:
da offenbar alle am Fernseher hängen, werde ich mal antworten.
Ein Tier kann dem Jagrecht unterstellt werden, aber trotzdem ganzjährig nicht bejagt werden dürfen.
In diesem Fall der Eichelhäher: Nun muss der Jäger sozusagen auf ihn "aufpassen", er ist ihm unterstellt, darf ihn aber nicht schießen. Also nur Pflichten aber keine Rechte

.
Darüber kann man in diesem Fall natürlich auch verschiedener Meinung sein: Zumindest bei mir im Garten räumen die Eichelhäher regelmäßig die Singvogelnester aus. Trotzdem: Er ist jetzt unserem besonderen Schutz anvertraut!
Für diesen Fall nicht ganz so relevant: Dem Jagdrecht unterliegende Tiere muss der Jäger hegen (weiß nicht, wie man Eichelhäher hegt

), auch wenn er sie nie schießen darf.
Hi,
danke für die gute Erklärung.
Hmmm, mal ne kleine Spinnerei von mir!
Wenn man also alle Tiere unter Jagdrecht stellen würde, aber gleichzeitig alle auch geschont werden, dann müssten man alle ja hegen!? Dann wäre ja der Jäger der optimale Tierrechtler, weil er ja selber keine Rechte hat, sondern nur die Pflichten des Hegens...genial. Werde ich direkt morgen mal meine Schwägerin anrufen und ihr das vorschlagen, die ist ja Politikerin
Zitat:Zumindest bei mir im Garten räumen die Eichelhäher regelmäßig die Singvogelnester aus.
Der Eichelhäher gehört auch zur Familie der Singvögel ebenso wie die Krähe als größter Vertreter dieser Gattung angehört.
Wir "hegen" ja einige Eichelhäher hier bis zur ihrer Genesung in Aussenvolieren, die sind relativ anspruchslos....wenn Du ihnen aber was Gutes tun möchtest...Walnüsse, Erdnüsse und Erdnussflips
Grüße
Peter
(12.03.2010 22:45)campy schrieb: [ -> ]Hi, was für ein Schwachsinn. Man erklärt einen Vogel für die "Jagd freigegeben", aber er hat das ganze Jahr "Schonzeit".
Mmhm, nicht so ganz. Man erklärt ihn zu dem den Jagdrecht
unterliegenden jagdbaren Wild, unter Beachtung der Brut- und
Aufzuchtzeiten, die im Bundesjagdgesetz geregelt sind. Was aber
durch die ganzjährige Schonung (beachte mögliche Ausnahmeverordnung
in den Bundesländern) ausgehebelt wird. Der Eichelhäher ansich ist
(wie alle Rabenartigen) ohne Zweifel ein Nesträuber. Das ist das
Eichhhörnchen im übrigen auch. Und das steht unter Naturschutz, ist
sogar "besonders geschützt".
Wie jetzt die Auswahlkriterien sind, welches Wild jetzt dem
Naturschutz und welches dem Jagdrecht unterliegen soll, kann ich
dir nicht erklären. Der Biber zum Beispiel unterliegt dem Naturschutz.
Den hätte man gerne im Jagdrecht. Das ist ja wohl klar warum.
Ganz allgemein, der Eichelhäher gehört ganz bestimmt nicht zum
zentralen Beuteschema von Jagdausübungsberechtigen.
(12.03.2010 22:58)Hippolais schrieb: [ -> ]Zumindest bei mir im Garten räumen die Eichelhäher regelmäßig die Singvogelnester aus.
Da Eichelhäher - wie alle Rabenvögel - zu den Singvögeln zählen, hätte
es korrekt heißen müssen: "Manche Singvögel essen manchmal andere
Singvögel bzw. deren Eier." Feindbildmäßig gibt das aber nicht viel her,
das verstehe ich.
Was ist das denn für ein superniedlicher Avatar?

(14.03.2010 22:25)Rudi schrieb: [ -> ]Was ist das denn für ein superniedlicher Avatar? 
Könnte ein junger Schuhschnabel sein (Balaeniceps rex), im arabischen Abu Markub = Vater des Schuhs genannt.
Im Berliner Zoo (igitttigitt) begeistert er mich seit seit Jahrzehnten, er muss inzwischen uralt sein.
@ Hippo zu Gast:
Als Jäger weiß man natürlich, dass Rabenvögel zu den Singvögeln zählen.
aber wir wollen doch nicht eine Spezies gegen die andere ausspielen.
Beweist doch nur, dass Fleischkost beim Tier und dem menschlichen Tier nichts Verwerfliches an sich ist.
Vorausgesetzt natürlich der Mensch tötet
vor dem Essen.
@ Hippolais
Ich wollte Dir nicht zu nahe treten.
Ganz allgemein nervt mich dieses "Rabenvögel fressen Singvögel" seit
30 Jahren. Übrigens waren es oft "Artenschützer", die so formulierten.
Bei "Singvogel" denken wohl die meisten Menschen an so niedliche
Wesen wie Rotkehlchen - oder begabte Sänger wie z.B. Nachtigallen.
Rabenvögel haben seit langer Zeit - zu unrecht - einen schlechten Ruf,
und ich stoße mich halt an der Zeichnung tierlicher "Feindbilder".
Interessant ist, dass Eichhörnchen von den meisten Menschen bloß als
possierliche Nüsseverzehrer angesehen werden.
Habe fertig.
@ Rudi
Wie Hippolais sofort richtig erkannt hat, zeigt das Bild einen (noch sehr
jungen) Schuhschnabel. Die Aufnahme stammt aus einem französischen
Zoo. Ich kenne diese Vögel seit langem, und ich fand es immer schade,
Tiere im Zoo zu halten, die man nur als Wildfänge bekommen kann.
Besonders dann, wenn man - wie im vorliegenden Fall - praktisch nichts
über die Brutbiologie weiß.