Tierrechtsforen

Normale Version: Renate Künast killt einen Fisch
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Künast, mal für den Tierschutz zuständig, erschlägt vor laufender Kamera einen Fisch. So, wie man es nicht macht ....

http://www.youtube.com/watch?v=bOaGQNwKx9o

Wer der Künast was schreiben möchte:

http://www.renate-kuenast.de/

Hier ein Schreiben einer Tierschützerin an die "Grünen"
~~~~~~~~~~

Sehr geehrte Damen und Herren,

eigentlich wollte ich bei der Bundestagswahl
für Ihre Partei votieren. Weil ich bisher
meinte, sie sei als kleineres Übel wählbar,
da sie ein wenig für Tiere und Umwelt übrig
hat, verglichen mit den anderen Parteien -
ausser der chancenlosen Tierschutzpartei. Ja,
das meinte ich. Jetzt nicht mehr. Denn ich
bin entsetzt über Ihr Zugpferd Renate Künast.

Bitte sehen Sie sich das Video an. Da vergeht
einem alles, vor Abscheu, Empörung und Zorn.
Nicht nur, dass ein Fisch, ein Wirbeltier (!)
vor den Augen von Renate Künast grausam
gequält wird. Und das im Beisein und eines
Kindes. Nein, sie schreitet nicht ein! Im
Gegenteil, sie sieht amüsiert zu und sie legt
selbst noch Hand an und erschlägt einen
weiteren Fisch unsachgemäss! Darauf ruft das
Kind freudig, der nächste bitte...
Das ist unerträglich und wird Konsequenzen
bei der Bundestagswahl haben. Jedenfalls was
mich betrifft.
Dieses ist wohl der wahre Werbespot(t) Ihrer
Partei. Ich werde für Verbreitung des Videos
sorgen.

Entsetzte und enttäuschte Grüsse!
Uta *****
***
E-Mail ***@t-online.de

Kopien an Familie, Freunde, Bekannte
den Clip kannte ich noch nicht - wer aber bei YT eingibt: Claudi Roth Türkei findet einen weiteren Evergreen der grünen Kasperletruppe - Big GrinTongue
Womit die Grünen für mich definitiv gegessen sind.
Hatte denen auch gemailt aber keine Antwort bekommen.
sag mal rudi, schläfst du auf dem baum??? was glaubst DU denn, wovon sich die grünen ernähren? cannabis und wählerblut??
Es geht nicht um die Ernährung sondern um Tierquälerei.
echt? sofort anzeigen!
Das hätte man in der Tat in diesem Fall tun sollen.

Ich glaube nämlich kaum, dass es mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, wenn ein SIEBENJÄHRIGES KIND den Fisch völlig unsachgemäß mit mehreren Schlägen auf den Kopf und sonst irgendwo hin (Stefan Raab machte noch nen Witz draus, weil das Kind offensichtlich ein Auge getoffen hatte) "tötet".

Unfassbar!

Lasst sie leben
ja genau...wo steht das gleich im TschG, das man mindestens 8 sein muss?
euch kotzt doch nur an, das der bengel weiss, woher sein essen stammt, und er KEIN von euch so oft herbeizitiertes problem damit hat, sein essen selbst zu töten....
(16.09.2009 23:44)greenlantern schrieb: [ -> ]ja genau...wo steht das gleich im TschG, das man mindestens 8 sein muss?
euch kotzt doch nur an, das der bengel weiss, woher sein essen stammt, und er KEIN von euch so oft herbeizitiertes problem damit hat, sein essen selbst zu töten....
Mal stop und vielleicht sachlich bleiben.

Mal eine sachliche Frage: Meines Wissens darf nicht jeder der möchte ein Schwein schlachten, sondern nur jemand, der dazu ausgebildet und befähigt ist dies für das Tier möglichst schmerzfrei zu tun, also ein Metzger.

Wenn irgendjemand sich bei einem Bauern zwecks Schlachtung ein Schwein kauft und anfängt mit dem Taschenmesser herumzuschnibbeln bis es elendig verblutet ist, würde doch eindeutig mindestens gegen das TschG verstoßen.

Wie sieht es aber mit Fischen aus? Darf nicht nur Angeln, wer die Befähigung und einen Angelschein hat? Darf jeder Fische schlachten so wie es ihm paßt? Wahrscheinlich doch eher nein.
....hmmm, das würde mich jetzt auch interessieren...schau doch bitte mal, ob du da was findest, bin derzeit einfach zu busy....
§4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. [...]

§17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2.einem Wirbeltier a.aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b.länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (Als vernünftiger Grund gilt die beabsichtigte Weiterverwendung als Lebensmittel, "mag ich nicht mehr" ist kein Grund!)

--------------------------
Ungeeignete und tierquälerische Methoden
(...)
4. "Holzhammermethode", d.h. so wie die Angler es als einzig zulässige Methode lernen. Mit einem speziellen Werkzeug, das kann im Notfall auch ein großer Schraubenziehergriff sein, bekommt das Tier einen Schlag auf den Kopf und wird wenigstens betäubt. Dann folgt ein Stich ins Herz oder den letzten Kiemenbogen folgen kann, es stirbt durch Blutverlust. Bei Landwirbeltieren heißt das "schächten" und wird als Tierquälerei in Deutschland nur aus religiösen Gründen toleriert. - Diese Methode ist nur Geübten zu empfehlen und nur bei größeren Fischen anwendbar. Der Tod tritt durch einen Genickschnitt schneller ein.

Quelle:
http://www.rhusmann.de/aqua/toeten.htm
-----------------------

Hätte eine Anzeige gg. Künast und den Vater des Jungen, weil er sein Kind den Fisch töten läßt, denn Erfolg?
da hat sich die quelle aber schön vertan...beim schächten wird NICHT betäubt...
ich lese da noch immer keinen verstoss, heisst es doch:soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden....Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.....Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen ....

na dann versuch mal den vorsatz zu beweisen, eine pflicht zum ablegen einer prüfung kann ich da auch nicht rauslesen...usw...usw

aber erstattet mal anzeige, bin gespannt, was dabei rauskommt....
(17.09.2009 08:27)Abra schrieb: [ -> ]§4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. [...]

§17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2.einem Wirbeltier a.aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b.länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (Als vernünftiger Grund gilt die beabsichtigte Weiterverwendung als Lebensmittel, "mag ich nicht mehr" ist kein Grund!)

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Ungeeignete und tierquälerische Methoden
(...)
4. "Holzhammermethode", d.h. so wie die Angler es als einzig zulässige Methode lernen. Mit einem speziellen Werkzeug, das kann im Notfall auch ein großer Schraubenziehergriff sein, bekommt das Tier einen Schlag auf den Kopf und wird wenigstens betäubt. Dann folgt ein Stich ins Herz oder den letzten Kiemenbogen folgen kann, es stirbt durch Blutverlust. Bei Landwirbeltieren heißt das "schächten" und wird als Tierquälerei in Deutschland nur aus religiösen Gründen toleriert. - Diese Methode ist nur Geübten zu empfehlen und nur bei größeren Fischen anwendbar. Der Tod tritt durch einen Genickschnitt schneller ein.

Quelle:
http://www.rhusmann.de/aqua/toeten.htm
-----------------------

Hätte eine Anzeige gg. Künast und den Vater des Jungen, weil er sein Kind den Fisch töten läßt, denn Erfolg?

Du hast doch selbst zitiert:
Zitat:§4 ... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. ...
Also darf eine Kühnast oder irgendein Kind ohne die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten Tiere totprügeln?

Die Antwort ganz klar: NEIN!
"beim schächten wird NICHT betäubt..."
Ist jetzt ein bißchen off topic, aber treibt mich schon ne ganze Zeit rum.
Wir haben hier einen Schafzüchter, der bei entsprechenden muslimischen Festen, seine Schafe und Lämmer schächtet und an Muslime verkauft.
Lt. meiner Infos wäre der Amts-Vet bei einer Schächtung vor Ort gewesen und, da das Tier vorher betäubt wurde, wäre alles in Ordnung gewesen.
Jetzt sei mal dahingestellt, daß das sicherlich anders aussieht, wenn der Amt-Vet nicht anwesend ist, aber auch da kam halt die Aussage, daß das Tier bei der Schächtung betäubt sei.
Aber dann ist es doch keine Schächtung mehr, die für einen Moslem als korrekt gilt, oder?

Ich bin verwirrt!
Abra, mußt nicht verwirrt sein, das ist Auslegungssache.

Aber bitte hier nicht zum Thema "Schächten" auslassen, dafür haben wir eigene Threads:
http://www.tierrechts-foren.de/showthrea...C3%A4chten
http://www.tierrechts-foren.de/showthrea...C3%A4chten
Du kannst Deinen Beitrag doch in einen dieser Threads hinkopieren, indem Du Deinen Beitrag "bearbeitest" (oder zitierst), den Text markierst und als Antwort in entsprechendem Thread postest.

Jedenfalls bitte hier wieder zum Thema. Danke.
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