Nelson Jack schrieb:Sie ist doch nur falsch, wenn es rein um die Gesetzeslage geht?
Sehr gut beobachtet, aus eben jenem Grund schrieb ich ja, dass diese Frage
grundsätzlich falsch gestellt ist.
Nehmen wir also zum besseren Verständnis den kompletten Text des Fragestelles hinzu, und erläutern diesen:
aus Forum Jagd:
Frage in die Runde: liegt bei der Jagd immer ein vernünftiger Grund vor, wenn dabei ein Tier erlegt wird?
Die Antwort
MUSS eindeutig
JA lauten, da die Ziele der Jagd vom Gesetzgeber ebenfalls klar definiert sind, und diese Ziele u. a. durch die Erlegung von Tieren erreicht werden.
Lt. deutschem Tierschutzgesetz von 1972; §17, Abs.1 ist das Töten eines Wirbeltiers nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grunds zulässig.
Das Stimmt!!
Als wichtiger und vernünftiger Grund, für sich alleine genommen, kann wohl nicht etwa "Freude am Schießen" oder ganz allgemein "Freude an der Jagd" , d.h. ohne einen weiteren, ernsthaften Vernunftsgrund als eine hinreichende Begründung angesehen werden.
Diese Feststellung ist im Grunde vollkommener Blödsinn. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung, dass Jagd ein vernünftiger Grund für die legitime Tötung von Wirbeltieren darstellt, nicht auch noch einschränkend hinzugefügt, dass beispielsweise dann kein vernünftiger Grund mehr vorläge, falls der Jäger Freude am jagen oder Freude am Schießen zeigen sollte.
Nahrungserwerb, Bestandsregulation und Seuchenabwehr sind vermutlich die wichtigsten vernünftigen Gründe für das Töten von Wildtieren auf der Jagd.
Auch bei diesem Statement liegt „Kollege“ Waidmann vollkommen falsch mit seiner Ansicht. (zum Glück schreibt er wenigstens „vermutlich“ )
Das nun folgende in
seiner Gesamtheit betrachtet ist es, was die Jagd
als vernüntigen Grund rechtfertigt,Wirbeltiere zu töten:
Zitat:Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes (Wildhege), Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen (Biotophege) sowie Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes,
* Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft möglichst zu vermeiden,
* Nachhaltige Nutzung und Regulierung von Wildbeständen einschließlich Prädatoren, wenn diese andere Tierarten in ihrem Bestand bedrohen oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen,
* Sorge zu tragen, daß die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften eingehalten werden.
Nahrungserwerb, Bestandsregulation und Seuchenabwehr wäre – jedes für sich allein gestellt, - kein vernünftiger Grund, dauernd zu jagen, sondern
gegebenenfalls nur im Bedarfsfalle gerechtfertigt. Aus diesem Grund gibt es somit auch keine,
quasie zusätzlichen vernünftigen Gründe, innerhalb des „vernünftigen Grunds Jagd“
Ist aber Jagd ( bzw. das Töten eines Tiers auf der Jagd ) immer gerechtfertigt oder gibt es auch hier Situationen, Fälle oder Fehlentwicklungen, die einen Verstoß gegen § 17 des Tierschutzgesetzes darstellen?
Entschuldigung- aber was für eine blöde Frage ist das denn?
Selbstverständlich ist das Töten eines Tieres nicht immer gerechtfertigt, wenn irgend etwas aus den oben erwähnten Ausführungen nicht beachtet würde. Und da ist auch der Tierschutz ganz klar mit beinhaltet.
Und wie bitte soll man die Frage nun verstehen?
Jedenfalls verstößt man nicht gegen das Tierschutzgesetzt dadurch, dass man etwas vermeintlich "unmoralisches" im Rahmen der legalen Jagdausübung = aus vernünftigem Grund, getan hat.
Man verstößt allenfalls gegen das Tierschutzgesetz dann, wenn man einem Tier mehr als vermeidbare Schmerzen zufügt und danach nicht alles daran setzt, dem ganzen ein möglichst schnelles Ende zu bereiten.
Nelson Jack schrieb:Der Jäger hat doch ausdrücklich den "moralischen Aspekt" miteinbezogen. Folglich kann es Gründe geben, die zwar gesetzlich erlaubt sind, aber von sehr zweifelhafter moralischer Qualität. Darum sollte es doch eigentlich gehen.
Richtig – wie bereits erwähnt, ist daher die Fragestellung komplett falsch und könnte daher zweckmäßigerweise in etwa so oder so ähnlich lauten:
"Welche Situationen bei der Jagd gibt es, die eures erachtens als nicht mehr moralsich vertretbar gelten? "
In meinem Schlusssatz meines vorherigen Beitrags schrieb ich bereits:
....sondern eine persönliche moralische Frage, die jeder einzelne sich selbst stellen und beantworten muss.
Zitat:Im Prinzip sagst du: Wenn man es Jagd nennt, dann darf man es.
Falsch!
Nicht
WENN man es Jagd nennt, sondern
WEIL so etwas leider auch noch unter die Rubrik Jagd fällt, darf – nicht man- sondern Jäger es.
Zitat:Gleichzeitig attestierst du (als Jäger!) der Sache ein moralisch geprägtes Unverständnis.
In diesem Fall ja,- und das ist auch lediglich nur meine persönliche Ansicht, ohne jedwede rechtliche Wertung- jedoch mit der Einschränkung, dass ich die genauen Hintergründe dieses angeführten Beispiels nicht kenne.
Mir scheint dieses Beispiel eh etas an den Haaren herbeigezogen, denn ich kenne kein Saugatter, das nur 100 ha groß ist , darin 300 Schweine hausen sollten, die von ein paar morallosen Jägern gegen viel Geld abgeschlachtet werden.
Und wenn es dies tatsächlich gibt, - ja, dann begegne ich diesem Treiben mit moralsich geprägtem Unverständnis.
Zitat:Also wäre es deiner Meinung nach im genannten Beispiel eine "wirtschaftliche Unternehmung"?
Die Vermutung läge zumindest nahe, ja – ansonsten siehe oben – man müsste dazu eben die genauen Umstände kennen, um sich ein abschließendes Urteil zu erlauben.
Zitat:Da dort das Töten aber "weidgerecht" von statten geht, wäre es auch durch das Tierschutzgesetz abgedeckt?
Grundsätzlich ja
Zitat:Dürfte dann dort in einem solchen Gatter ein Bundeswehrscharfschütze (stellvertretend für einen Menschen mit sehr guter Treffsicherheit auf bewegte Objekte) auch Tiere töten?
Gesetzlich i.O.?
Sofern dieser Bundeswehrscharfschütze in deinem Beispiel zusätzlich noch einen gültigen Jagdschein besitzen würde, ja, dann wäre es gesetzlich zumindest legitim. - sonst nicht.
Ohne Jagdschein - keine Lizenz zum Töten
Zitat:Moralisch i.O.?
Wie erwähnt – muss jeder für sich selbst entscheiden – für mich in einem solchen Fall nicht!
mogges